Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.